Laut Satzung ist jedes Mitglied des Vereins verpflichtet, Beiträge zu zahlen. Hierfür kann das Mitglied an der gesamten Angebotspalette des Vereins teilnehmen, sofern die Gruppen frei sind und regelmäßig besucht werden.(Während der Corona-Pandemie ist dieser Passus außer Kraft gesetzt, da nur eine beschränkte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht)
Grundbeiträge:
Vollmitglieder 16,- €/Monat * 186,- €/jährliche Zahlung
Ermäßigter Beitrag für Vollmitglieder:
Minderjährige sowie Auszubildende, Schüler/innen, Studenten/innen und Teilnehmer/innen an Bundesfreiwilligendienste bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 10,- €/Monat * 116,- €/jährliche Zahlung
Auszubildende, Schüler/innen, Studenten/innen und Teilnehmer/innen an Bundesfreiwilligendienste ab dem vollendeten 18. und bis zum vollendeten 25. Lebensjahr: 13,- €/Monat * 151,- €/jährliche Zahlung
Passive Mitglieder 6,- €/Monat * 70,- €/jährliche Zahlung
Mitglieder, die keinerlei Helfer-/Übungsleitertätigkeiten ausüben
oder in keiner Abteilung sportlich aktiv sind.
Auswärtige Mitglieder 23,-- € / Jahr
Mitglieder, die außerhalb der Bundesländer Berlin und Brandenburg ihren ständigen
Wohnsitz haben.
Zusätzliche Pflichtbeiträge:
Eltern-Kind-Turnen (pro Kind) 3,- €/Monat * 35,- €/ jährliche Zahlung
Koronarsport 14,- €/Monat * 163,- €/ jährliche Zahlung
Volleyball (Kinder- u. Jugendgruppen, bis 18 Jahre) 2,- €/Monat * 24,- €/ jährliche Zahlung
Trampolin für Kinder- und Jugendliche (bis 18 Jahre) 6,- €/Monat * 70,- €/ jährliche Zahlung
Trampolin für Kinder- und Jugendliche (ab 18 Jahre) 3,- €/Monat * 35,- €/ jährliche Zahlung
Yoga für Kinder- und Jugendliche (bis 18 Jahre) 6,- €/Monat * 70,- €/ jährliche Zahlung
Leistungsriegen Gerätturnen (bis 18 Jahre) 8,- €/Monat * 93,- €/ jährliche Zahlung
Leistungsriegen Gerätturnen (bis 18 Jahre) 5,- €/Monat * 58,- €/ jährliche Zahlung
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt derzeit:
Vollzahler 19,- €
Kinder, Jugendliche- und Ermäßigte 13,- €
Kinder in Eltern-Kind-Turngruppen 3,- €
Die Beitragszahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat. Sie kann wahlweise vierteljährlich oder jährlich erfolgen und wird vereinbarungsgemäß am 15.02. (auch Jahreszahler), 15.05., 15.08. und am 15.11. des Jahres vom Konto eingezogen.
Bei jährlicher Zahlungsweise ermäßigt sich der Beitrag um ca. 3%. Dazu ist aber eine komplette Jahresmitgliedschaft erforderlich.
Kündigung der Mitgliedschaft
Eine Kündigung der Vereinsmitlgiedschaft ist satzungsgemäß zum Ende eines Quartals unter Einhaltung einer monatlichen Kündigungsfrist möglich. Die Kündigung muss schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden.
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