Laut Satzung ist jedes Mitglied des Vereins verpflichtet, Beiträge zu zahlen. Hierfür kann das Mitglied an der gesamten Angebotspalette des Vereins teilnehmen, sofern die Gruppen frei sind und regelmäßig besucht werden.(Aktuell 2022 und 2023 ist dieser Passus außer Kraft gesetzt, da nur eine beschränkte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht)
Grundbeiträge:
Vollmitglieder 16,- €/Monat * 186,- €/jährliche Zahlung
Ermäßigter Beitrag für Vollmitglieder:
Minderjährige sowie Auszubildende, Schüler/innen, Studenten/innen und Teilnehmer/innen an Bundesfreiwilligendienste bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 10,- €/Monat * 116,- €/jährliche Zahlung
Auszubildende, Schüler/innen, Studenten/innen und Teilnehmer/innen an Bundesfreiwilligendienste ab dem vollendeten 18. und bis zum vollendeten 25. Lebensjahr: 13,- €/Monat * 151,- €/jährliche Zahlung. Hier muss unaufgefordert ein Nachweis der Ermäßigung (Schüler- oder Studentenausweis) erbracht werden und an die Geschäftsstelle gesendet werden.
Passive Mitglieder 6,- €/Monat * 70,- €/jährliche Zahlung
Mitglieder, die keinerlei Helfer-/Übungsleitertätigkeiten ausüben
oder in keiner Abteilung sportlich aktiv sind.
Auswärtige Mitglieder 23,-- € / Jahr
Mitglieder, die außerhalb der Bundesländer Berlin und Brandenburg ihren ständigen
Wohnsitz haben.
Zusätzliche Pflichtbeiträge:
Eltern-Kind-Turnen (pro Kind) 3,- €/Monat * 35,- €/ jährliche Zahlung
Koronarsport 14,- €/Monat * 163,- €/ jährliche Zahlung
Volleyball (Kinder- u. Jugendgruppen, bis 18 Jahre) 2,- €/Monat * 24,- €/ jährliche Zahlung
Trampolin für Kinder- und Jugendliche (bis 18 Jahre) 6,- €/Monat * 70,- €/ jährliche Zahlung
Yoga für Kinder- und Jugendliche (bis 18 Jahre) 6,- €/Monat * 70,- €/ jährliche Zahlung
Leistungsriegen Gerätturnen (bis 18 Jahre) 8,- €/Monat * 93,- €/ jährliche Zahlung
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt derzeit:
Vollzahler 19,- €
Kinder, Jugendliche- und Ermäßigte 13,- €
Kinder in Eltern-Kind-Turngruppen 3,- €
Die Beitragszahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat. Sie kann wahlweise vierteljährlich oder jährlich erfolgen und wird vereinbarungsgemäß am 15.02. (auch Jahreszahler), 15.05., 15.08. und am 15.11. des Jahres vom Konto eingezogen.
Bei jährlicher Zahlungsweise ermäßigt sich der Beitrag um ca. 3%. Dazu ist aber eine komplette Jahresmitgliedschaft erforderlich.
Kündigung der Mitgliedschaft
Eine Kündigung der Vereinsmitlgiedschaft ist satzungsgemäß zum Ende eines Quartals unter Einhaltung einer monatlichen Kündigungsfrist möglich. Eine Kündigung ist laut Satzung schriftlich, per Post, per Anhang einer E-Mail ( PDF) oder Fax zum Quartalsende möglich und muss einen Monat vorher in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Eine Kündigung per einfacher E-Mail ist nicht möglich.
Die Kündigungserklärung bedarf zur Rechtswirksamkeit eines Nachweises der fristgerechten Zustellung (z.B. Einschreibebeleg oder Empfangsbestätigung).
Allgemeine Hinweise:
Die Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich nur im Lastschriftverfahren eingezogen. Sollte das Konto die erforderliche Deckeung nicht aufweisen, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zu Einlösung. Die Abbuchungsermächtigung wird auf jederzeitigen Widerruf erteil. Die Zahlungsverpflichtung erlischt nicht durch stillschweigendes Fernbleiben von den Übungsstunden!
Für den Fall der Anmeldung eines minderjährigen Kindes übernehme ich asl gesetzliche Vertreterin/gesetztlicher Vertreter bis zum Eintritt der Volljährigkeit des Kindes die selbstschuldnerische Bürgschaft für die Entrichtung der fälligen Mitgliedsbeiträge und verzichte auf die Einrede der Vorausklage.
Zur Deckung der Ausgaben des Vereins werden von den Mitgliedern Beiträge erhoben. Der Mitgliedsbeitrag ist kein Entgelt, das heißt der Beitrag wird nicht für die Erbringung einer Leistung, sondern für die Mitgliedschaft im Verein erhoben. Mit dem Eintritt in den Verein un der Entrichtung des jeweiligen Mitgliedsbeitrags und Zusatzbeitrages ist jedes Mitglied berechtigt, die entsprechenden Angebote des Vereins zu nutzen, sofern freie Platzkapazitäten in den Gruppen vorhanden sind. Ein Erstattungsanspruch für ausgefallene Sporteinheiten besteht nicht.
Der TSV58 informiert regelmäßig über Neuigkeiten und aktuelle Aktionen des Vereins über einen E-Mail- Newsletter. Durch die Mitgliedschaft im Verein erfolgt eine automatische Aufnahme in den Verteiler. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
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